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Schmerzpatienten haben Recht auf Reha-Maßnahmen
Urteil stärkt Rechte von 11 Millionen Betroffenen in Deutschland
In einem Urteil vom 21. Mai hat das Landessozialgericht Hamburg die Rechte von 11 Millionen Schmerzpatienten allein in Deutschland deutlich gestärkt. "Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet" - so die Urteilsbegründung -, "der Antragstellerin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung zu gewähren, in der eine Schmerztherapie mittels spezieller Blockaden durchgeführt werden kann."
Gestützt durch die Stellungnahmen ihrer behandelnden Ärzte konnte die Antragstellerin vor Gericht glaubhaft machen, dass sie eine spezielle Therapieform in einer schmerztherapeutisch ausgerichteten Klinik benötige, um das bestehende chronische Schmerzsyndrom erfolgreich zu behandeln. Mit diesem Urteil wurde einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Sozialgerichts Hamburg vom 6.11.2006 stattgegeben. Dieses hatte es abgelehnt, der Antragstellerin eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer angemessenen Klinik zu bewilligen.
Gesundheitsreform setzt eindeutige Rahmenbedingungen
Nicht nur dieses Urteil wird in Zukunft die Rechte von Schmerzpatienten weiter stärken. Fühlten sich bislang viele Patienten von den Krankenkassen im Stich gelassen, so hat die Gesundheitsreform hier für klare finanzielle Rahmenbedingungen gesorgt. So sind seit dem 1. April 2007 alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation - wie Schmerztherapien - Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten wie im stationären Bereich. Die Kosten müssen von den Kassen dafür übernommen werden. Orientiert am Grundsatz "Reha vor Pflege" will die Gesundheitsreform Patienten mittels Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen, schneller wieder ein selbständiges Leben führen zu können.
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